Der Fall Leyla

Davenportplatz in Kaiserslautern: Was geschah hier am 9. Februar? Foto: Kanzlei Dürüst

Davenportplatz in Kaiserslautern: Was geschah hier am 9. Februar? Foto: Kanzlei Dürüst

In Kaiserslautern kommt eine junge Muslima benommen zu sich. Ihr Kopf dröhnt, sie ist mit Alkohol überschüttet, ihr Kopftuch ist weg. Was folgt, nährt Zweifel, ob die Lehren aus dem NSU-Terror überall verstanden worden sind.

Seit zwei Jahren geht Leyla* den Weg täglich, es sind bloß fünf Minuten vom Campus der Technischen Universität Kaiserslautern, wo sie Maschinenbau studiert, bis zu ihrer Wohnung. Doch was genau am Nachmittag des 9. Februar passierte, nachdem sie sich von einer Freundin verabschiedet hatte, daran kann die 21-Jährige sich nicht erinnern.

Das Erste, was Leyla wahrnahm, als sie zu sich kam, war der stechende Geruch von Alkohol, so erzählt sie es heute. Sie lag benommen auf dem Davenportplatz, auf dem an jenem Montagnachmittag nicht viel los gewesen sei. Sie fasste sich an den Kopf, der vor Schmerzen dröhnte, spürte, dass ihre Haare nass waren und ihr Kopftuch aus braun-beige gemustertem Chiffon fehlte. Hatte es ihr jemand vom Kopf gerissen?

Sie sei umhergetaumelt, dann stolperte sie in eine Fahrschule, es fand gerade Unterricht statt. Einige Fahrschüler erinnern sich später daran, den Alkohol gerochen zu haben. Nicht nur ihre Haare, auch ihre Jacke war besudelt.

Mit viel Mühe schaffte Leyla es nach Hause. Sie war aufgelöst, habe zu ihrer Mutter bloß gesagt, es sei “etwas Schlimmes” passiert und sei in ihrem Zimmer verschwunden. Am nächsten Tag erzählte Leyla es ihrer Mutter, die Ärztin ist. Sie fuhr sofort mit ihrer Tochter ins Krankenhaus. In der Neurochirurgie stellte der Oberarzt fest, dass Leylas Gedächtnisverlust auf eine erhebliche Gewalteinwirkung auf den Kopf zurückzuführen sei. Anschließend stellten Mutter und Tochter Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei.

Fehlende Sensibilität

Als der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages im August 2013 seinen Abschlussbericht vorlegte, formulierte er 47 Konsequenzen aus dem jahrelangen Ermittlungsdesaster. Manche Reform wurde seither umgesetzt, bei einer zentralen Forderung des Ausschusses allerdings ist bisher der große Wurf ausgeblieben: Bei Straftaten gegen potenzielle Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt sollte die Prüfung einer politischen Motivation der Täter zur Pflicht werden.

Entsprechende Empfehlungen gab es, und in der Ausbildung soll die Sensibilität für die angehenden Polizisten für rechtsextreme Straftaten gestärkt werden. Doch reicht das aus? Leylas Fall, über den auch das “Migazin” berichtete, nährt Zweifel.

Leyla und ihr Anwalt Yalçin Tekinoglu sagen, die ermittelnden Polizeibeamten hätten die ärztliche Diagnose ignoriert und stattdessen spekuliert, dass sie betrunken gestürzt sei, nach einer “Studentenparty”. Am Montagnachmittag? Und: Leyla versichert, prinzipiell keinen Alkohol oder sonstige Drogen zu sich zu nehmen.

Ermittler: “Keine Hinweise für eine politisch motivierte Straftat”

Leylas behandelnder Arzt hat inzwischen mehrfach angeboten, die ursprüngliche Diagnose zu präzisieren – worauf die Polizei bislang offenbar jedoch nicht eingegangen ist. Stattdessen hätten die Beamten gemutmaßt, dass sie an Epilepsie leide (was nach Auskunft von Leyla nicht der Fall ist) und infolge eines Anfalls gestürzt sein könnte. So erzählt es Leylas Anwalt.

Konfrontiert mit einem umfangreichen Fragenkatalog zu den Vorwürfen teilte die zuständige Staatsanwaltschaft lediglich mit: Sie sehe “keinerlei Hinweise für eine politisch motivierte Straftat”, man könne “aus ermittlungstaktischen Gründen” zurzeit keine weiteren Angaben zum Fall machen.

Dabei wäre es interessant zu erfahren, ob es zutrifft, dass die Beamten Leyla zunächst abwimmelten, als die ihr beschädigtes Handy und die mit Alkohol besudelte Jacke als Beweisstücke anbot. So stellt es Leyla dar. Erst drei Wochen später führten die Ermittler demnach die Beweisaufnahme durch.

Untätig waren die Ermittler allerdings nicht: Sie befragten die Freundin, die Leyla vor dem Vorfall zuletzt gesehen hatte. Dabei soll die Frage gestellt worden sein, ob sie, Leyla, einen geheimen Liebhaber habe. Die Freundin verneinte, Leyla sei glücklich verlobt. Die Zeugen aus der Fahrschule, die sich an den Alkoholgeruch erinnern, hat die Polizei bis heute offenbar nicht befragt.

“Die Schuld wurde beim Opfer gesucht”

Laut Rechtsanwalt Tekinoglu machen die Ermittlungen der Polizei seine Mandantin “vom Opfer zur Täterin”. Das gehe soweit, dass Leyla bei einer weiteren Vernehmung von den Beamten “vorsorglich” in Hinblick auf das “Vortäuschen einer Straftat” belehrt worden sei.

Leyla und ihr Anwalt gehen von einem islamfeindlichen Übergriff aus. Sie sieht dafür sogar – neben dem Alkohol und ihrem Kopftuch – einen weiteren Anhaltspunkt: Sie sei an dem Nachmittag mit der Freundin verabredet gewesen, um Veranstaltungsplakate der Muslimischen Studentengruppe Kaiserslautern aufzuhängen. “Doch sie waren plötzlich nicht mehr aufzufinden. Nach vergeblicher Suche trennten wir uns, und ich begab mich auf den Heimweg.”

Den Verdacht, dass es sich bei dem Vorfall um einen islamfeindlichen Übergriff gehandelt haben könnte, hatten zuvor bereits Leylas Vater und der Kölner Anti-Diskriminierungs-Verein “Federation against Injustice and Racism” (FAIR) geäußert, der Leylas Fall aufmerksam verfolgt. Taner Aksoy, Sprecher von FAIR, nennt es unerklärlich, dass eine politisch motivierte Straftat schon frühzeitig ausgeschlossen worden sei. Anhaltspunkte dafür seien nicht berücksichtigt worden, “vielmehr wurde die Schuld beim Opfer gesucht”. Das erinnere an die Ermittlungen zum NSU.

Anwalt stellt Antrag auf Entschädigung

Anwalt Tekinoglu sagt, es sei “nicht zu fassen, dass die Behörden trotz zahlreicher Indizien einen islamfeindlichen Hintergrund nicht einmal in Betracht ziehen, dafür aber an den Aussagen von Leyla zweifeln”. Der Jurist sieht außerdem “gravierende Ermittlungsfehler”: etwa die Weigerung der Polizei, mögliches Beweismaterial zeitnah zu sichern oder einen öffentlichen Zeugenaufruf zu machen. Leyla wollte über Facebook und mit Aushängen nach Menschen suchen, die etwas gesehen haben könnten. In dem Aufruf wollte sie auch eine Kontaktnummer zu den Ermittlern angeben. Doch als ihr Anwalt den Ausdruck der Polizei vorlegt, sei er gebeten worden, die Kontaktdaten der Polizei zu entfernen.

Leyla ist seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung. Sie will, dass ihr Fall öffentlich wird. “Ich weiß, dass man nicht als ‘Opfer’ in Erinnerung bleiben möchte, aber es ist wichtig, dass solche Fälle mehr Aufmerksamkeit bekommen.”

Gemeinsam mit ihrem Anwalt hat Leyla beim Bundesministerium für Justiz einen Antrag auf Billigkeitsentschädigung gestellt. Damit können Opfer von politisch motivierten Übergriffen eine finanzielle Entschädigung erhalten. Anwalt Tekinoglu geht es dabei weniger um das Geld, er will, dass “der Schaden, der meiner Mandantin zugefügt wurde, öffentlich anerkannt wird. Das mag für die Erfassung der Täter unwichtig sein. Aber es ist wichtig für das Opfer.”

*Name von der Redaktion geändert

Dieser Artikel ist bei Spiegel Online erschienen.

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